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Kolleg für Chemie

Werkmeisterschule für Berufstätige

Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige

Technische Chemie und Umwelttechnik


Wir helfen, wenn Sie nicht weiterwissen.
Ausbildung
FAQ
  • Welche Aufnahme-Voraussetzungen gelten für die Werkmeisterschule?
    Die aktuellen Infos dazu finden Sie unter: Anmeldung
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  • Wann beginnt die Werkmeisterschule?
    Die Werkmeisterschule startet alle 2 Jahre. Schulbeginn ist immer der erste Freitag im Wintersemester. Neue Kurse beginnen: 2017,2019, 2021, 2023,u.s.w
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  • Gibt es ein Buch womit ich mich vorbereiten kann?
    Chemie für Dummies. Das Lehrbuch: Stefanie Ortanderl , Ulf Ritgen, Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, 2019, EAN 9783527819904
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  • Wann muss ich das Schulgeld bezahlen?
    Das Schulgeld ist semesterweise vor Beginn des Unterrichts zu bezahlen. Bitte beachten: Der Betrag muss vor
    Semesterbeginn bereits am Schulkonto eingelangt sein! Teilzahlungsmöglichkeiten nach Absprache in Einzelfällen
    möglich. Achtung: Es gibt viele Förderungsmöglichkeiten. Infos dazu unter: Förderungen
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  • Gibt es Förderungen für den Besuch der Werkmeisterschule?
    Eine Liste von Links über Förderungen finden Sie unter: Förderungen
    Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Änderungen vorbehalten.
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  • Kann ich den Industrietechniker nach der Werkmeisterschule machen?
    Ausführliche Infos dazu finden Sie unter: http://www.industrietechnikerin.at/
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  • Bekomme ich nach der Werkmeisterschule einen besseren Job?
    Sie bekommen einen Abschluss, der einige Berechtigungen mit sich bringt siehe unter Abschluss, und Sie für eine
    höhere Position bzw. verantwortungsvollere Tätigkeiten befähigt. Die kollektivvertraglich Einstufung wird von der
    betreffenden Firma je nach Tätigkeitsgebiet vorgenommen.
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  • Bekomme ich nach Abschluss den Ingenieurtitel?
    Seit 1. Mai 2017 ist das Ingenieurgesetz neu. Für WerkmeisterInnen heißt das,Personen, die eine Meister-, Befähigungs- oder Werkmeisterprüfung abgelegt haben, können um eine Zertifizierung nach dem IngG 2017 ansuchen (§2,3).Die Qualifikationsbezeichnung Ing. setzt sich aus höherer Fachtheorie, höherer Allgemeinbildung und dem Nachweis berufspraktischer Handlungskompetenz im Fachbereich zusammen. Den inhaltlichen Kern bilden dabei die Bereiche „Planung und Entwicklung“. Voraussetzung ist daher eine technische Qualifikation, die einer HTL Fachrichtung inhaltlich entspricht (=Werkmeisterschule), sowie der Nachweis höherer Allgemeinbildung (z.B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura). Die ingenieurmäßige Praxis beträgt bei (zur HTL Matura) alternativen Qualifikationen sechs Jahre. Nach einer kommissionellen Prüfung wird dieser dann zuerkannt.
  • Alle Infos dazu bekommen Sie ausschließlich unter: www.ingzert.at.
  • Die Beantragung des Ingenieurtitels ist nur dort online möglich.
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  • Was wird mir aus vorherigen Ausbildungen angerechnet?
    Prinzipiell sind alle gleichwertigen oder höher Ausbildungen anzurechnen. Im speziellen müssen die
    Inhalte verglichen werden. Bisher wurden angerechnet:
Werkmeisterschule Anrechnung – entsprechender Kurs anderer Bildungseinrichtung
Verpflichtende
Brandschutzschulung
– aktive Feuerwehrleute
– Brandschutzbeauftragte Schulung in der Firma
– gleichwertiger Kurs zur Brandschutzschulung
Erste Hilfe-Kurs, 16-stündig – aktive Rettungseinsatzkräfte
– Erste Hilfe-Kurs (16 h, max. 2 Jahre her)
Fächer, die in allen WMS
gleich sind (zB. Deutsch)
– schon vorhandene Werkmeisterschule
Qualitätsmanagement – Lehrgang für QM (Montanuniv. Leoben)
– gleichwertige Ausbildungen
Wirtschaft und Recht – Wirtschaft und Recht (mind. 40 h)
Mitarbeiterführung und -ausbildung – AusbildnerInnenprüfung (mind. 40 h)
Kommunikation und Schriftverkehr – Kommunikation und Schriftverkehr (mind. 40 h)
UnternehmerInnenprüfung – Unternehmungsführung (mind. 40 h)