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Kolleg für Chemie

Werkmeisterschule für Berufstätige

Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige

Technische Chemie und Umwelttechnik


Wir helfen, wenn Sie nicht weiterwissen.
Ausbildung
Anrechnung

Haben Sie bereits an anderen Bildungseinrichtungen Kurse absolviert, können diese auf Antrag angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kursinhalt dem Lehrplan der Werkmeisterschule entspricht (detaillierte Beschreibung des Kursinhaltes sowie Zeugnis sind vorzulegen).

Beispiele für bereits anerkannte Kurse:

  • Zertifikat über Erste Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden (max. 2 Jahre alt)
  • Zertifikat über eine Feuerwehrbrandschutzübung (max. 2 Jahre alt)
  • AusbildnerInnenprüfung (mind. 40 Stunden)
  • Wirtschaft und Recht (mind. 40 Stunden)
  • Qualitätsmanagement (mind. 20 Stunden)
  • Kommuniktion und Schriftverkehr (mind. 40 Stunden)
  • Unternehmensführung (mind. 40 Stunden)

Die Original-Nachweise bzw. Zeugnisse sind zu Schulbeginn vorzulegen.

Sollten Sie Fragen zur Anrechenbarkeit anderer Kurse haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne per Email an uns.